Mehr Geld für Arbeitnehmer unter dem Eindruck der Corona-Krise? Die Mindestlohnkommission empfiehlt genau das: Bis zum 1. Juli 2022 soll der gesetzliche Mindestlohn auf 10,45 Euro steigen. In aller Regel setzt die Bundesregierung die Empfehlungen des Gremiums um – Bieter sollten sie also bei Preiskalkulationen berücksichtigen.
Erhöhung in vier Stufen
Von aktuell 9,35 Euro steigt die gesetzliche Lohnuntergrenze zum 1 .Januar 2021 auf 9,50 Euro. Zum 1. Juli 2021 erhöht sich der Betrag auf 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro – und zum 1. Juli 2022 schließlich auf 10,45 Euro. Vor der Einigung hatten Gewerkschaften und Arbeitgeber – beide sind in der Kommission vertreten – über das Thema gestritten. Die einen kämpften für die Arbeitnehmer, die anderen fürchteten eine zu hohe Belastung der Arbeitgeber.
In Brandenburg ging es fast zeitgleich um die Entwicklung des Mindestlohns speziell bei öffentlichen Aufträgen. Hier empfahl die zuständige Kommission eine Erhöhung von derzeit 10,68 Euro auf 13 Euro pro Stunde. Die Landesregierung berücksichtigt den Vorschlag der Mindestlohnkommission normalerweise, ist aber nicht daran gebunden.