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Service, Nachrichten
27.02.2019, Brandenburg

Brandenburg: Mindestlohn für öffentliche Aufträge soll steigen

In Brandenburg hat die Mindestlohnkommission empfohlen, die Lohnuntergrenze für öffentliche Aufträge um 1,50 Euro auf 10,50 Euro zu erhöhen. Dafür soll jetzt das Landesvergabegesetz geändert werden.

Für öffentliche Aufträge in Brandenburg soll künftig ein Stundenlohn von mindestens 10,50 Euro gelten – statt neun Euro wie bisher. Zumindest sieht das der Entwurf des Brandenburgischen Wirtschaftsministers Jörg Steinbach für die Novellierung des Landesvergabegesetz (BbgVergG) vor. Der Entwurf wurde im Januar vom Kabinett angenommen und befindet sich jetzt in der parlamentarischen Beratung. Mit der geplanten Anhebung folgt die Landesregierung der Empfehlung der Brandenburger Mindestlohnkommission.

Für Wirtschaftsminister Steinbach ist eine Erhöhung des geforderten Mindestlohns ein Beitrag zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Brandenburg: „Gute Arbeitsbedingungen und eine faire Entlohnung sind entscheidende Voraussetzungen dafür, dass unsere Unternehmen im Ringen um die allseits so dringend benötigten Fachkräfte nicht gegenüber anderen Regionen den Kürzeren ziehen“, sagte er laut Pressemitteilung.

Ziel ist der 1. April 2019 als erster Geltungstag für den angehobenen Vergabe-Mindestlohn. Ab dem 1. Januar 2020 soll der Betrag dann auf 10,68 Euro klettern und fortan immer auch prozentual steigen, wenn sich der allgemeine Mindestlohn erhöht.

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