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Service, Nachrichten
04.02.2020, Brandenburg, Deutschland

Brandenburg: Regierung plant Vergabe-Mindestlohn von 13 Euro

SPD, CDU und Grüne haben sich in Brandenburg mit der Unterzeichnung ihres Koalitionsvertrages auf die Fahnen geschrieben, Vergaberecht zu vereinfachen und einen Mindestlohn von 13 Euro zu beschließen.

In ihrem Koalitionsvertrag vom November 2019 hat die neue Regierung von Brandenburg festgelegt, das Landesvergabegesetz zu modernisieren. SPD, CDU und Grüne wollen das Vergabeprozedere beschleunigen und vereinfachen. Dadurch soll es in der Anwendung mittelstandsfreundlicher werden. Auch wollen die Koalitionäre die Nachhaltigkeit in der Beschaffung stärken.

Die Pläne, die Anwendungsuntergrenzen anzuheben, würden besonders kleineren Betrieben helfen, an Aufträge der öffentlichen Hand zu kommen. Aufträge geringeren Umfangs würden dann schlicht nicht mehr in den Anwendungsbereich des Vergabegesetzes fallen. Das käme auch jungen Unternehmen zugute, die noch keine Erfahrung mit Vergabemodalitäten haben.

Mehr Personal für Auftragsberatungsstelle

Die Koalition hat ferner vor, die Beratung öffentlicher Auftraggeber bei der Vergabe und der Umsetzung von Beschaffungsvorhaben auszubauen. Dafür erhält die Auftragsberatungsstelle Brandenburg als zentrale Vergabekompetenzstelle vom Land mehr Personal.

Die Kenia-Koalitionäre streben darüber hinaus einen Vergabe-Mindestlohn von 13 Euro an. Ob eine Mindestvergütung auch für Auszubildende machbar ist, soll geprüft werden. Auf keinen Fall dürften aber dadurch tarifliche Ausbildungsvergütungen unterschritten werden.

ILO-Normen als Voraussetzung?

Andere Pläne sind noch nicht besonders konkret und finden sich entsprechend vorsichtig formuliert im Koalitionsvertrag wieder. So ist es erklärte Absicht von Rot-Schwarz-Grün, nach der Umsetzung der Entsenderichtlinie in deutsches Recht zu prüfen, ob eine Tariftreueklausel und die Anwendung der Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Voraussetzung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen gemacht werden kann. Gleiches gilt für die Festschreibung ökologischer Kriterien im Brandenburgischen Vergabegesetz.

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