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Service, Nachrichten
18.09.2013, Sachsen-Anhalt

Änderung des Landesvergabegesetzes

In Sachsen-Anhalt wurde aufgrund des Hochwassers das Landesvergabegesetz geändert.

Anfang des Jahres trat das Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft. Durch das Hochwasser im Juni 2013 wurden nun Änderungen vorgenommen, die im Gesetz- und Verordnungsblatt LSA, erschienen am 8. August, veröffentlicht wurden. Die Änderung erfolgte im §25 „Anpassung der Schwellenwerte“. Darin heißt es: „Für die Vergabe öffentlicher Aufträge, deren Gegenstand im räumlichen und sachlichen Zusammenhang mit den Hochwasserereignissen im Mai und Juni 2013 steht, sofern dringliche und zwingende Gründe bestehen, werden die Schwellenwerte nach § 1 Abs. 1 bis zum 30. Juni 2014 durch folgende Schwellenwerte ersetzt: 1. bei Bauaufträgen ein geschätzter Auftragswert von fünf Millionen Euro ohne Umsatzsteuer und 2. bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ein geschätzter Auftragswert von 200 000 Euro ohne Umsatzsteuer.“ Fragen hierzu beantwortet die ABST Sachsen-Anhalt, Frau Silke Glock, unter Telefon 0391/6230446 oder glock@sachsen-anhalt.abst.de.

Quelle: Newsletter der ABST Brandenburg, Ausgabe Nr. 7, Doppelausgabe Juli/August 2013

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