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Service, Nachrichten
14.11.2016, Mecklenburg-Vorpommern

Koalition und Beschaffung

In der 77-seitigen Koalitionsvereinbarung der neuen Landesregierung finden sich auch beschaffungsrelevante Themen.

In Mecklenburg-Vorpommern haben SPD und CDU die 77-seitige „Koalitionsvereinbarung 2016-2021“ über die Bildung einer Koalitionsregierung für die 7. Wahlperiode des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern unterzeichnet. Zuvor stimmten die Delegierten von SPD und CDU am 22.10.2016 auf ihren jeweiligen Sonderparteitagen der Koalitionsvereinbarung zu.

Enthaltene beschaffungsrelevante Aussagen

Möglichst im Jahr 2017 soll das Landesvergabegesetz novelliert werden, um die umfänglichen bundesrechtlichen Änderungen einzuarbeiten und die Vergaben von Land und Kommunen noch stärker zusätzlich an soziale Kriterien zu knüpfen. Insbesondere soll auch geprüft werden, ob die Ausbildungsquote in den Unternehmen, die Angebote abgeben, ein solches soziales Kriterium sein kann. Konkret soll diese Quote der Unternehmen am Verhältnis der Auszubildendenzahl zur Anzahl der fest angestellten Arbeitskräfte im Unternehmen gemessen werden. Außerdem setzen sich die Koalitionspartner dafür ein, dass Tariflohnzahlung kein Wettbewerbsnachteil bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sein darf.

In Sachen energieeffizienter Beschaffung will die Landesregierung mit gutem Beispiel vorangehen und ihren eigenen Strombedarf weiterhin komplett aus erneuerbaren Energien decken. Das für Energie zuständige Ministerium soll dafür mit dem für Beschaffung zuständigen Ministerium Handlungsanweisungen für energieeffiziente Beschaffungen erarbeiten.

Darüber hinaus will die Koalition interkommunale Kooperationen unterstützen, da diese nach Ansicht der Koalitionäre zur professionelleren Aufgabenerfüllung, zu wirtschaftlicherem Mitteleinsatz, zur Senkung der Ausgaben und Erhöhung der Einnahmen führen kann.

Quelle: forum vergabe e.V., Monatsinfo 11/2016

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