Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Service, Nachrichten
21.09.2018, Brandenburg

Empfehlung zum Vergabemindestlohn

Die Brandenburger Mindestlohnkommission empfiehlt dem Kabinett die Erhöhung des Vergabemindestlohn 9,00 Euro auf 10,50 Euro.

Die neunköpfige Mindestlohnkommission bestehend aus Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Wissenschaft und Landesverwaltung verständigte sich auf die Anhebung des Vergabemindestlohn um 1,50 Euro die Stunde. Demnach soll die Lohnuntergrenze bei öffentlichen Aufträgen im Land Brandenburg künftig bei 10,50 Euro. Diese Empfehlung wird nun dem Kabinett vorlegt. Damit die Erhöhung in Kraft tritt, ist eine Änderungen des brandenburgischen Vergabegesetzes notwendig. Zudem soll sich nach Auffassung der Kommission ab 1. Januar 2020 der Vergabemindestlohn jeweils um den Prozentsatz erhöht, um den sich der allgemeine Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz des Bundes erhöht. In zwei Jahren wird sich die Mindestlohnkommission erneut treffen, um über weitere Empfehlungen zu beratschlagen.

Letztlich muss der Landtag entscheiden, ob er das Vergabegesetz entsprechend ändert. Zuletzt war der Mindestlohn für öffentliche Aufträge in Brandenburg zum 1. Oktober 2016 erhöht worden. Der bundesweite gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 8,84 Euro.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg

Zurück
Ähnliche Nachrichten