Im Juni 2020 hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Reglung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) veröffentlicht.
Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Urteilsentscheidung vom 4. Juli 2019 verkündet, dass die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gegen die europäische Dienstleistungsrichtlinie verstoßen. Damit besteht für Deutschland die Pflicht, die nationale Rechtsordnung anzupassen.
Als erster Schritt muss das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und im Anschluss die HOAI geändert werden. Die HOAI soll künftig keine verbindlichen Mindest- oder Höchsthonorarsätze mehr vorgeben. Die Regelungen für die Kalkulation der Honorare sollen aber weiterhin gelten.
Außerdem besteht Klarstellungsbedarf im Vergaberecht. Im Rahmen des Gesetzes sollen die Verfahrensregeln für die Durchführung von Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb in Fällen äußerster Dringlichkeit in der Vergabeverordnung klargestellt werden.