Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen (AVV-EnEff)“ veröffentlicht.
Sie gilt ab dem 27. Mai 2020 und ist für Behörden des Bundes im Rahmen der Auftragsvergabe verpflichtet.
„In der Vorschrift wird die Berücksichtigung verschiedener Anforderungen zur angemessenen Beachtung von Umweltschutz- und insbesondere Energieeffizienzaspekten gefordert.“
Wichtig für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots sind Lebenszykluskosten wie
– Voraussichtliche Nutzungskosten
– Wartungskosten und
– Kosten am Ende der Nutzungsdauer.
Auch die Anspruchskriterien der Umweltzeichen „Blauer Engel“ und „Europäisches Umweltkennzeichen“ sind zu beachten.