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Service, Nachrichten
15.04.2015, Baden-Württemberg

Neue Verwaltungsvorschrift regelt Auftragsvergabe

Die baden-württembergische Landesregierung hat sich auf eine neue Verwaltungsvorschrift für öffentliche Auftragsvergabe geeinigt.

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge müssen die Behörden des Landes fortan soziale und ökologische Aspekte stärker beachten. Das sieht eine neue Verwaltungsvorschrift vor, auf die sich Grün-Rot geeinigt hat.

Sie kaufen Kugelschreiber und Büromöbel, leasen Baumaschinen oder Dienstfahrzeuge: Die zahlreichen Dienststellen des Landes treten auch als millionenschwere Marktteilnehmer auf, die verschiedenste Waren beschaffen und lukrative Aufträge vergeben.

Dabei müssen die Ämter und Behörden nun stärker als bisher auch politische Zielsetzungen wie faire Arbeitsbedingungen und Umweltschutz berücksichtigen. Das sieht eine neue, vom Kabinett bereits verabschiedete Verwaltungsvorschrift von Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) für alle Dienststellen des Landes vor. Die veränderten Vorgaben sind, weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, seit wenigen Tagen in Kraft.

Öffentliche Auftraggeber haben Vorbildfunktion

„Öffentliche Aufträge stellen einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar“, sagte Schmid der SÜDWEST PRESSE. Angesichts dieser Bedeutung sei es wichtig, „dass die öffentlichen Stellen beim Einkauf ihre Vorbildfunktion hinsichtlich Nachhaltigkeits-Aspekten wahrnehmen“.

Erstmalig müssen die Dienststellen darauf achten, dass die Hersteller die Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen nach internationalen Standards garantieren können – einschließlich des gleichen Entgelts für Frauen und Männer für gleichwertige Arbeit. Zudem gewinnt mit Blick auf die entwicklungspolitischen Leitlinien des Landes die Berücksichtigung von fair gehandelten Waren, etwa für die Kantinen, an Bedeutung. Auch ökologische Aspekte wie Lebenszykluskosten von Produkten oder die Energieeffizienz will das Land bei der Beschaffung stärker in den Fokus rücken.

Ein besonderes Augenmerk, so Schmid, werde bei der Auftragsvergabe auch auf die Belange der mittelständischen Wirtschaft im Land gelegt. So sollen etwa bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen kleinere Büros und Berufsanfänger eine Chance erhalten. Zudem werden die Dienststellen angehalten, Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auch realistisch kalkuliert sind. So soll verhindert werden, dass internationale Großkonzerne mit Dumpingangeboten heimische Kleinunternehmen ausbooten. Nach Möglichkeit sollen Mittelständler auch gezielt zu Angebotsabgaben aufgefordert werden. Trotz all dieser Vorgaben müssten die Behörden aber mit Blick auf die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse „wirtschaftliche Gesichtspunkte“ weiter „zwingend im Blick“ haben, mahnt Schmid.

Gleichzeitig regelt die neue Vorschrift, dass die Dienststellen weniger Gegenstände als bisher selbst kaufen können. Stattdessen wird die zentrale Beschaffung durch das Logistikzentrum Baden-Württemberg (LZBW) auf Fahrzeuge, Büromöbel und Multifunktionsgeräte ausgeweitet. Das soll Geld sparen. Die LZBW erhält für die erweiterten Aufgaben fünf zusätzliche Stellen, die das Land aber durch Einsparauflagen bei den Sachmitteln für die Ministerien haushaltsneutral gegenfinanzieren will.

Die Verwaltungsvorschrift, die seit dem 1. April 2015 in Kraft ist, gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2021. In der Zwischenzeit soll eine Evaluierung erfolgen, die aber mit Blick auf eine möglicherweise ohnehin notwendige Überarbeitung noch nicht terminiert ist: Der Bund muss noch die neuen EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht umsetzen. Davon könnte auch die baden-württembergische Verwaltungsvorschrift tangiert werden.

Zur neuen VwV gelangen Sie auf den Internetseiten Landesrecht Baden-Württemberg.

Quelle: Südwest Presse, Ausgabe vom 10. April 2015

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