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Service, Nachrichten
04.03.2013, Baden-Württemberg

Entwurf des Tariftreuegesetzes stark kritisiert

Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg feilt derzeit an einem Tariftreue- und Mindestlohngesetz. Nicht alle sind mit dem Entwurf einverstanden.

Baden-Württemberg soll ein Tariftreuegesetz erhalten. Das zumindest hat die grün-rote Landesregierung beschlossen, um den Mittelstand bei öffentlichen Ausschreibungen vor Lohndumping zu schützen. Die Wirtschaft kam kürzlich in einer Anhörung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses des Landtages zu Wort. Die Industrie- und Handelskammer sowie die Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände lehnen den Entwurf und auch das Ansinnen für ein solches Gesetz ab. Sie haben noch von keiner Beschwerde über Wettbewerbsverzerrung gehört und erklären daher das Gesetz als verzichtbar. Zudem befürchten beide mehr Bürokratie, Mehrkosten und nachlassenden Wettbewerb, sollte das Gesetz in Kraft treten. Die Landesarbeitgebervereinigung sieht in dem Entwurf vor allem wegen des vorgesehenen Mindestlohns „einen schwerwiegenden Eingriff in die Tarifautonomie“. Damit würde mit bestehenden Tarifvereinbarungen gebrochen werden, sollten diese unter dem Satz liegen. Unterstützt werden die Gegner von den Wirtschaftsverbänden der Städte-, Gemeinde- und Landkreistage, da die bisherigen Vergaberegelungen der VOB, VOL und VOF den Unternehmen ausreichend Schutz böten.

Befürwortet wird der Entwurf vom Baden-Württembergischen Handwerkstag, auch wenn es seiner Meinung nach noch an der Umsetzung hapert, da nur die besonders schutzwürdige Branchen, wie etwa Baugewerbe oder das Elektrohandwerk, einbezogen werden. Ein Mindestlohn wird vom Baden-Württembergischen Handwerkstag abgelehnt. Eine Lösung wäre eher die rheinland-pfälzische Regelung, „wonach allgemeinverbindliche Lohnuntergrenzen stets einem vergabespezifischen Mindestentgelt vorgehen, auch wenn sie betragsmäßig darunter liegen“. Der Entwurf wird zudem vom Landesverband der Omnibusunternehmer und der Landesgruppe des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen unterstützt. Die Gewerkschaften fordern eine Ausdehnung des Entwurfes auch auf Lieferaufträge. Die IG Bau verlangt zudem die Streichung der Beschränkung, worin das Gesetz erst bei einem Auftragswert ab 20.000 Euro gültig werden soll, da sonst „95 Prozent aller öffentlichen Bauaufträge in Baden-Württemberg so nicht erfasst werden“.

Den gesamten Beitrag von Jürgen Schmidt können Sie in der aktuellen Ausgabe des Staatsanzeigers auf Seite 7 lesen.

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