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Service, Nachrichten
18.05.2020, Deutschland

Neue Mindestlöhne im Handwerk

Bereitsteller von Handwerksleistungen müssen in diesem Frühjahr neue Mindestlöhne in ihre Angebote einpreisen. In verschiedenen Berufen hat sich die Lohnuntergrenze erhöht.

Seit dem 1. April gelten höhere Lohnuntergrenzen im Baugewerbe. Der Mindestlohn für Hilfsarbeiter stieg um 35 Cent auf 12,55 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn für Facharbeiter in Westdeutschland kletterte um 20 Cent auf 15,40 Euro, in Berlin auf 15,25 Euro. In den ostdeutschen Flächenländern gibt es diesen Facharbeiter-Mindestlohn am Bau nicht.

Änderungen auch bei den Malern und Lackierern: Ungelernte bekommen hier deutschlandweit seit dem 1. Mai 11,10 Euro (statt 10,85 Euro), Gesellen in Westdeutschland und Berlin erhalten 13,50 Euro statt 13,30 Euro. Auch die Gesellen in Ostdeutschland bekommen 13,50 Euro (statt 12,95 Euro), sodass dieser Mindestlohn dann bundesweit gilt.

Im Dachdeckerhandwerk gelten seit Kurzem die Lohnuntergrenzen 12,40 Euro für Ungelernte und 13,60 Euro für Gesellen. Ab dem 1. Januar 2021 steigen beide Mindestlöhne auf 12,60 beziehungsweise 14,10 Euro. Für Steinmetze und Bildhauer ist der bundeseinheitliche Mindestlohn am 1. Mai von 11,85 auf 12,20 Euro angehoben worden.

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