Das neu gefasste Berliner Vergabegesetz, veröffentlicht am 30.04.2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt S. 276, ist am 1. Mai 2020 in Kraft getreten. Es gilt damit für alle Vergabeverfahren, die nach dem 01.05.2020 begonnen werden.
Wissen > Berlin: Novelliertes Vergabegesetz bei der öffentlichen Auftragsvergabe
Das neu gefasste Berliner Vergabegesetz, veröffentlicht am 30.04.2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt S. 276, ist am 1. Mai 2020 in Kraft getreten. Es gilt damit für alle Vergabeverfahren, die nach dem 01.05.2020 begonnen werden.