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Service, Nachrichten
27.04.2023, Berlin

Neue Berliner Koalition will Vergabepraxis evaluieren

Der Koalitionsvertrag der neuen Berliner Regierung legt fest, die Wirtschaft durch weniger Bürokratie bei der öffentlichen Vergabe zu entlasten.

Zum Wohle der Wirtschaft will die neue Berliner Regierung aus CDU und SPD die Beschaffungspraxis entbürokratisieren. „Soziale und ökologische Standards bleiben erhalten“, heißt es jedoch vorsorglich auf Seite 82 des 135 Seiten starken Koalitionsvertrags, der am 26. April unterzeichnet wurde.

Ziel ist, dass sich mehr kleine und mittlere Unternehmen an Ausschreibungen beteiligen. Darum soll das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz samt Verordnungen im kommenden Jahr evaluiert werden.

Weitere Aussagen im Koalitionsvertrag:

  • Es sollen berlinweit geltende Standards für das Vergabewesen entwickelt werden.
  • Für das Schulessen koordiniert der Senat Musterausschreibungen. Es bleibt bei der berlinweit einheitlichen Leistungsbeschreibung und einem Festpreis.
  • Der Landesmindestlohn und der Vergabemindestlohn bleiben erhalten. Beide dürfen niemals mehr als 1,50 Euro über dem Bundesmindestlohn liegen. Die Tariftreue bleibt im Anforderungskatalog für die öffentliche Beschaffung.
  • Vergaben an Inklusionsfirmen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung werden vereinfacht.

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