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Service, Nachrichten
26.06.2018, Berlin

Berliner novellieren ihr Vergabegesetz

Die grundlegende Novellierung des Berliner Vergabegesetzes hat eine Entbürokratisierung zum Ziel. Profitieren sollen besonders Start-ups und kleinere Unternehmen.

Die Berliner Wirtschaftssenatorin Senatorin Ramona Pop hat ein Eckpunktepapier zur Reform des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vorgelegt. Neben dem Ziel, sozialen, ökologischen und geschlechtergerechten Kriterien mehr Gewicht zu verleihen soll es insbesondere anwenderfreundlicher werden und kleinen und mittleren Unternehmen (KM) den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern.

Svenja Fritz, Pressesprecherin der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, betont, es solle auf jeden Fall eine Vereinheitlichung der Schwellenwerte und damit einen Schritt hin zu einer Entbürokratisierung geben. Auch wolle man nur Anforderungen formulieren, die die Unternehmen erfüllen und die Vergabestellen nachprüfen könnten. Insgesamt soll es in Berlin nach Inkrafttreten der Novellierung weniger Vergabestellen geben. Den KMU dürfte besonders der Plan der Senatorin entgegenkommen, die Aufteilung von Aufträgen in Teil- und Fachlose als Regelfall einzuführen.

Laut Fritz wird weiterhin geprüft, wie auch Start-ups besser in den Vergabeprozess einbezogen werden können. Möglich wäre, über Innovationsplattformen zu ermöglichen, dass sie weniger Erfahrung nachweisen müssten als etablierte Unternehmen.

Die Eckpunkte der Senatorin befinden sich derzeit als Diskussionspapier im Abstimmungsprozess der verschiedenen Senatsverwaltungen. Ein Gesetzentwurf soll dann im Spätherbst im Abgeordnetenhaus eingebracht werden.

Quelle:

  • Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin
  • Eckpunkte zur Reform des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes

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