In der Kabinettssitzung vom 19. September hat die bayerische Regierung Änderung der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen beschlossen. Die Erleichterungen, die das Bundesland 2020 eingeführt hat, bleiben weiter bestehen für alle Beschaffungen, die bis zum 31. Dezember 2024 eingeleitet werden.
Somit können bayerische öffentliche Stellen Aufträge bis zu einem geschätzten Wert von 25.000 Euro netto auch zukünftig direkt vergeben. Regulär lag die Grenze dafür bei 5.000 Euro. Starke Vereinfachungen bleiben im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen bis zum EU-Schwellenwert von 215.000 Euro erhalten (zuvor waren es 100.000 Euro). Hier darf unterhalb des Schwellenwertes der Weg der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder der Weg der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gewählt werden.
Aus Kabinettssicht trägt die Verlängerung der vereinfachten Vergabemöglichkeiten dazu bei, dass die Verwaltung handlungsfähig sei und die „wichtige stützende Wirkung öffentlicher Aufträge für die Wirtschaft erhalten“ bleibe.
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