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Service, Nachrichten
30.04.2019, Berlin

Berlin für mehr umweltverträgliche Beschaffung

Das Land hat seine Verwaltungsvorschrift „Beschaffung und Umwelt“ (VwVBU) geändert und legt damit nach eigenen Aussagen weitere ambitionierte Umweltschutzanforderungen fest.

Ökologische Kriterien und Lebenszykluskosten spielen in Berlin nicht erst seit gestern eine Rolle – schon 2010 hat das Land mit seinem Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) seine Beschaffungsstellen dazu verpflichtet, diese Punkte zu berücksichtigen. Eine Änderung der entsprechenden Verwaltungsvorschrift „Beschaffung und Umwelt“ (VwVBU) ist nun beschlossen worden – unter anderem mit neuen Leistungsblättern – und am 16. März 2019 in Kraft getreten.

Neues Bewertungssystem

Die neuen Regelungen in der Vorschrift und im Anhang 1 betreffen zahlreiche Produkte, darunter technische Geräte, Fahrzeuge, Papier, Sanitärprodukte und Möbel, aber auch Arbeitsbekleidung und Bautätigkeiten. Sowohl beim Neubau als auch bei Komplettmodernisierungen von Unterrichts-, Büro- und Verwaltungs- oder Laborgebäuden des Landes wird das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB-System) eingeführt, gültig für Maßnahmen mit Gesamtkosten von mindestens 10 Millionen Euro brutto. Das BNB-System beinhaltet frei zugängliche Kriterienkataloge.

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz spricht in ihrem Newsletter „Grüne Beschaffung“ von der Umsetzung „neuer ambitionierter Umweltvorschriften“ und folgert: „Berlin wird zum Vorreiter für eine umweltverträgliche Beschaffung von Produkten, Bau- und Dienstleistungen.“

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