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Service, Nachrichten
21.11.2014, Berlin

Beschaffung von zertifiziertem Holz

Öffentliche Auftraggeber aus Berlin müssen Holz und Holzprodukte aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung beschaffen.

Öffentliche Auftraggeber im Land Berlin sind auf Grund der Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (VwVBU), Abschnitt I, Kapitel 4 (Beschaffungsbeschränkungen) unter laufender Nr. 13 dazu angehalten, Holz und Holzprodukte aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung zu beschaffen und sich von dem beauftragten Bieter auch die entsprechenden Zertifikate zur Nachweisführung vorlegen zu lassen.

Im Rahmen des Fachdialogs „Nachhaltige Beschaffung von zertifiziertem Holz als Bau- und Brennstoff im Land Berlin“ vom 14. Oktober 2014, hat sich herauskristallisiert, dass insbesondere bei der Nachweisführung über den zertifizierten Holzeinsatz noch ein großer Handlungsbedarf bei allen Akteuren existiert. Nicht selten bestehen Unsicherheiten über glaubwürdige Herkunftsnachweise sowie darüber, welche konkreten Nachhaltigkeitsanforderungen einzelne Zertifikate abdecken. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat dies zum Anlass genommen und weitergehende Hinweise zur Nachweisführung von zertifiziertem Holz erarbeitet.

Spezifische Beschaffungshinweise von legalem und zertifiziertem Holz können auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nachlesen werden.

Quelle: Auftragswesen Aktuell Ausgabe 9/10 - Oktober/November 2014, Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.

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