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Service, Nachrichten
29.06.2017, Deutschland

Bringt das Glück?

Die Ausschreibungsverfahren für Schornsteinfeger werden reformiert.

Der Bundestag hat die Vergabe von Kehrbezirken an Schornsteinfeger neu geregelt. Das Parlament verabschiedete am frühen Freitagmorgen einstimmig eine Reform, die den Behörden sogenannte Sammelausschreibungen ermöglicht. Bei diesem Verfahren bewirbt sich ein Schornsteinfeger nicht mehr für einen bestimmten Bezirk, sondern grundsätzlich für den Posten eines Bezirksschornsteinfegers – ohne Anspruch darauf, einen bestimmten Bezirk zugewiesen zu bekommen. Kehrbezirke müssen alle sieben Jahre neu ausgeschrieben werden. Die Reform soll es den Behörden erleichtern, freie Stellen rasch wieder zu besetzen.

Quelle: dpa

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