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Service, Nachrichten
24.08.2015, Deutschland

Broschüre zu Submissionsabsprachen

Das Bundeskartellamt veröffentlichte eine Informationsbroschüre zum Erkennen von Submissionsabsprachen.

Unter dem Titel „Wie erkennt man unzulässige Submissionsabsprachen?“ enthält die Informationsbroschüre eine Checkliste mit typischen Indikatoren, Hinweise auf mögliche Absprachen von Unternehmen im Rahmen der Vergabeverfahren zu erkennen. Hinweise können zum Beispiel sein, dass sich die einzelnen Angebote äußerlich ähneln oder das gewissen Angebotsmuster erkennbar sind. Schon im Zweifel eines Verdachts sollte das Bundeskartellamt oder die zuständige Landeskartellbehörde informiert werden. Denn: Submissionsabsprachen sind ein Straftat. Den überführten verantwortlichen Personen droht eine Freiheits- oder Gefängnisstrafe, den beteiligten Unternehmen können hohe Bußgelder verhängt werden.

Netzwerk Submissionsabsprachen

Zur Intensivierung der Verfolgungstätigkeit veranstaltet das Bundeskartellamt regelmäßig einen Erfahrungsaustausch von Kartellbehörden und Staatsanwälten aus ganz Deutschland, das Netzwerk Submissionsabsprachen. Der Dialog dient dazu, Synergieeffekte bei der Bekämpfung von Submissionsabsprachen zu erzielen und die Aufklärungsquote für diese Taten weiter zu erhöhen. Die Erfahrungen der beteiligten Verfolgungsbehörden sind in die Erstellung der Broschüre eingeflossen.

Die Informationsbroschüre ist auf den Internetseiten des Bundeskartellamts abrufbar.

Quelle: Handelskammer Hamburg

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