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Service, Nachrichten
22.05.2013, Deutschland

Bundestag verabschiedet E-Government-Gesetz

Mitte April hat der Bundestag das sogenannte E-Government-Gesetz mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet.

Während die Regierungsparteien das Gesetz als Erfolg feiern, äußert die Opposition Kritik an der Ausgestaltung. Insbesondere bei der De-Mail sieht sie erheblichen Verbesserungsbedarf. So gibt es bei der De-Mail keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und die Speicherung der vertraulichen Daten von Nutzern fördert eine neue Cyber-Bedrohung. Ziel des „Gesetzes zur Förderung der elektronischen Kommunikation sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“, kurz „E-Government-Gesetz“, ist der Abbau bundesrechtlicher Hindernisse, um den elektronischen Austausch zwischen den Bürgern und den Behörden sowie die elektronische Bearbeitung in der Verwaltung zu fördern. Das Gesetz schafft Standards für Bund, Länder und Kommunen und bildet so eine Grundlage für eine nutzerfreundliche, verlässliche und effiziente Basis-Infrastruktur. Als Ersatz für die Schriftform dient neben der qualifizierten elektronischen Signatur auch die elektronische Identifizierung durch den neuen Personalausweis oder die Versandoption „absenderbestätigt“ der De-Mail. Die Behörden sind verpflichtet, einen elektronischen Zugang zu ermöglichen und Nachweise, Formulare, Behördeninformationen sowie Bezahlsysteme online anzubieten. Bevor das Gesetz endgültig in Kraft treten kann, muss es noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Dies geschieht voraussichtlich im Juni 2013.

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