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Service, Nachrichten
09.11.2012, Deutschland

e-Government-Gesetz kommt 2013

2013 wird das eGovernment-Gesetz die Kommunikation mit der Behörde erleichtern, indem verschiedene Verfahren über das Internet erledigt werden können.

Bisher war allein die elektronische Signatur als Ersatz für eine Unterschrift im elektronischen Verfahren zugelassen. Das soll sich nun ab 2013 mit dem Beschluss des Bundeskabinetts ändern. Dann könnten auch De-Mail, ein nachweisbares, sicheres und vertrauliches Kommunikationsmittel im Internet, oder der elektronischen Identitätsnachweis-Funktion des neuen Personalausweises (eID) gleichwertig zur Unterschrift behandelt werden. Vorerst werden nur Bundesbehörden die Auflage, dieses Vorgehen zu akzeptieren oder auch anzubieten, erhalten. Ein weiterer Abschnitt des Gesetzes sieht vor, dass alle geeigneten Verwaltungsangelegenheiten über Internet erledigt werden können. Das betrifft etwa die Zahlung von Bußgeldern, Gebühren, etc. Dafür bietet dann die Behörde mindestens ein übliches elektronisches Zahlverfahren, wie Lastschrift oder Kreditkarte, an. Mit in Krafttreten des Gesetzes kann man dann auch geforderte Nachweise in Form von Kopien durch etwa eingescannte Dokumente ersetzen. Wichtig ist hierbei, dass das originale Dokument in Papierform vorliegt und die Vorlage des Originals nicht durch eine Rechtsvorschrift oder ein bestimmtes Verfahren verlangt wird. Zudem kann der betroffene Bürger zustimmen, dass sich die Behörden untereinander den elektronischen Nachweis zusenden dürfen.

Informationen zur elektronischen Signatur bei Vergabe24.de finden Sie hier.

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