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Service, Nachrichten
05.07.2017, Deutschland

EU-weite elektronische Signatur

Die Bundesrgeierung legte kürzliche den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung der eu-weiten elektronischen Signatur vor.

Den europäischen Rechtsrahmen für die elektronische Identifizierung und für elektronische Vertrauensdienste bildet die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (im Folgenden: eIDAS-Verordnung). Die eIDAS-Verordnung dient dazu, EU-Bürgern und Unternehmen durch zum Beispiel elektronische Signaturen, Siegel und Zustelldienste sichere elektronische Transaktionen grenzüberschreitend in der gesamten Europäischen Union zu ermöglichen. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Durchführungsgesetz, BT-Drs. 18/12494) vorgelegt. Das Kernstück des eIDAS-Durchführungsgesetzes ist dabei das Vertrauensdienstegesetz (VDG), das regelt, wie sogenannte Vertrauensdienste (elektronische Signaturen, elektronische Siegel und elektronische Zeitstempel) bezogen und verwendet werden können.

Weitere Informationen zum eIDAS-Durchführungsgesetz finden Sie hier.

Quelle: Newsletter der Ständigen Konferenz der Auftragsberatungsstellen, Ausgabe Juni/2017

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