Die bundesweite Vergabestatistik ist offiziell an den Start gegangen: Auftraggeber von Bund, Ländern und Kommunen melden seit dem 1. Oktober dieses Jahres Daten über die von ihnen vergebenen Aufträge und Konzessionen an das Statistische Bundesamt (Destatis). Dieses führt die Zahlen im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums. Bislang sind diese Daten nicht systematisch erhoben worden.
Mehr Klarheit über Auftragsverteilung
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier betonte dazu laut Pressemitteilung, er erhoffe sich zum einen wertvolle Informationen über die Verteilung der Beschaffungsvorgänge auf die staatlichen Ebenen – zum anderen aber auch darüber, in welchen Bereichen Nachhaltigkeitskriterien eine Rolle spielten und in welchem Umfang öffentliche Aufträge an kleine sowie mittlere Unternehmen erteilt würden.
Alle Auftraggeber, die im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen definiert sind, melden nun Daten zu Beschaffungsvorgängen mit Auftragswerten oberhalb der EU-Schwellenwerte. Bei Werten unterhalb der EU-Schwellenwerte besteht die Pflicht dazu ab 25.000 Euro, allerdings in eingeschränktem Umfang.