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Service, Nachrichten
31.03.2020, Bayern, Deutschland

Bayern beschließt vereinfachte Auftragsvergabe während Corona-Krise

Die Bayerische Staatsregierung hat die Vereinfachungen der öffentlichen Auftragsvergabe im Zusammenhang mit Corona-Krise beschlossen.

Die Bayerische Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung vom 24. März 2020 im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie Vereinfachungen der öffentlichen Auftragsvergabe beschlossen.

In der Corona-Krise begründete Beschaffungen, insbesondere medizinische Bedarfsgegenstände und Leistungen, die der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs in der Verwaltung dienen, können durch staatliche Auftraggeber bis zu einer Wertgrenze von 25.000 Euro netto ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens durch Direktauftrag beschafft werden. Diese Regelung ist bis 30. Juni 2020 befristet.

Darüber hinaus werden für staatliche Auftraggeber dauerhaft die Wertgrenzen für die Unterschwellenvergaben für die Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen erhöht. Dies soll zum einen die Konjunktur in Bayern stützen und Bürokratie abbauen und zum anderen die Vergabeverfahren erleichtern, beschleunigen und entbürokratisieren. Die Erhöhung der Wertgrenzen betrifft den Direktauftrag, die Verhandlungsvergabe und die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb.

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