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Service, Nachrichten
31.03.2020, Rheinland-Pfalz, Deutschland

Rheinland- Pfalz: Gesenkte Vergabeanforderungen im Zusammenhang mit Covid-19

Vergaben, die für das Eindämmen der Coronakrise nötig sind, können unterhalb der EU-Schwellenwerte in Rheinland-Pfalz ab sofort auch per Direktauftrag vergeben werden.

Rheinland-Pfalz hat die Anforderungen für bestimmte Vergabeverfahren per Erlass vom 20. März 2020 gesenkt. Damit soll die Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung des Coronavirus beschleunigt werden. Es geht insbesondere um medizinisches Gerät, medizinische Schutzausrüstung und Gegenstände für das Einrichten von Corona-Teststationen. Auch solche Aufträge, die helfen, den Betrieb der öffentlichen Verwaltung aufrechtzuerhalten, fallen darunter.

Laut dem vom Landeswirtschaftsministerium herausgegebenen Erlass können solche Liefer, Dienst- und Bauleistungen, die unterhalb der EU-Schwellenwerte liegen, vorerst bis zum 30. Juni 2020 ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens beschafft werdenalso per Direktauftrag. 

Zu Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte nach § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat das Wirtschaftsministerium des Bundes am 19. März 2020 ein Rundschreiben verfasst, das in diesem Bereich auf Beschleunigungsmöglichkeiten hinweist. So sei in der aktuellen Situation bei bestimmten Vergaben beispielsweise das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb möglich. 

 



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