Der „Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung“ gilt auf Bundesebene, gibt aber auch Ländern und Kommunen eine Orientierungshilfe. Er ist praxisnah aufgebaut. So wird zum Beispiel konkret beschrieben, wie Menschenrechte bei öffentlichen Beschaffungsvorgängen berücksichtigt werden können. Laut Entwicklungsministerium, das den Leitfaden federführend überarbeitet hat, sind die ökologischen Vorgaben strenger als bisher.
Der Geltungsbereich umfasst drei Produktgruppen: Bekleidungstextilien und Wäsche, Matratzen sowie Bettwaren, Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen. Er gibt Empfehlungen für drei Stufen entlang der textilen Lieferkette. Die Ausnahmen, bei denen die Handreichung nicht berücksichtigt werden muss, sind zahlreich – insbesondere alle Arten von Schutzkleidung, technische Textilien oder Bekleidungs- und Ausrüstungsartikel mit besonderen militärischen oder polizeilichen Anforderungen.
Bei der Wertung von Angeboten empfiehlt der Leitfaden ein ambitioniertes Vorgehen. Der Preis würde dabei laut einem Beispiel nur noch mit 30 Prozent zu Buche schlagen.
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