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Service, Nachrichten
01.06.2016, Deutschland

Markt für öffentliche Aufträge

In einer Stellungnahme nimmt der DIHK Bezug zum geänderten Vorschlag der EU-Kommission für öffentliche Aufträge in der EU.

Die EU-Kommssion lieferte Anfang des Jahres einen Entwurf für die „Verordnung über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum EU-Binnenmarkt für öffentliche Aufträge und über die Verfahren zur Unterstützung von Verhandlungen über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus der Union zu den Märkten für öffentliche Aufträge von Drittländern“, zu dem nun der DIHK Stellung bezogen hat.

In drei Hauptaussagen fasst der DIHK seine Stellungnahme zusammen: „Der DIHK sieht keinen Bedarf für ein legislatives Instrument. Der offene Markt für öffentliche Aufträge hat sich bestens bewährt.“

Grundsätzlich unterstützt der DIHK das Anliegen der Europäischen Kommission, den Zugang von Unternehmen aus der Europäischen Union zu Drittlandsmärkten zu verbessern und einen tatsächlichen Austausch herzustellen.

Ein besserer Marktzugang bietet den europäischen Unternehmen die Chance, neue Exportmärkte und zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen. Die Kommission bleibe aber auch bei ihrem überarbeiteten Entwurf der Vorordnung einen Nachweis darüber schuldig, wie intensiv Unternehmen aus Drittstaaten mit Abschottungstendenzen auf den Markt für öffentliche Aufträge in der EU drängen. Deutschland mit einem vollständig offenen Markt und sicherlich interessanten öffentlichen Aufträgen sieht hier keinerlei Notwendigkeit für die vorgeschlagenen restriktiven Maßnahmen.

Der DIHK lehnt daher protektionistische Tendenzen zur Abschottung der Europäischen Union vor Anbietern aus Drittländern ab. Zudem berücksichtigt der Entwurf überhaupt nicht die Möglichkeit, dass die beschuldigten Drittstaaten ihrerseits die Exportmöglichkeiten für Unternehmen aus der EU noch stärker einschränken, wenn die EU Marktabschottung betreibt. Daher plädiert der DIHK für folgende Vorgehensweise:

  • Vorrang für nicht-legislative Instrumente
  • Verhandlungen für Freihandelsabkommen nutzen

Zudem hält der DIHK eine derzeitige Änderung der Richtlinie 2014/25/EU für nicht sinnvoll. Die Vorschriften des EU-Vergabepakets sind nun gerade in nationales Recht umgesetzt worden und benötigen eine gewisse Zeit, um in der Praxis angewendet zu werden. Eine neuerliche Änderung sei daher kontraproduktiv.

Auch der vorgeschlagene Preisanpassungsmechanismus, wie er in Art 8 ff. beschrieben ist, sieht der DIHK kritisch, da er sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch Bieter keine Rechtssicherheit böte. Zudem könnte dieser Mechanismus aus Sicht des DIHK dazuführen, dass bei großen Aufträgen Bieter dann im Rahmen der 20-Prozent-Anhebung durch den öffentlichen Auftraggeber ihrerseits ihre Preise nach oben ausrichten. Insofern könnte das Preisniveau steigen.

Fazit des DIHK zum Entwurf

Die EU muss auch im öffentlichen Auftragswesen bei der Durchsetzung einer liberalen Handelspolitik eine Vorreiterrolle übernehmen. Deshalb bekräftigt der DIHK die Auffassung, dass kein Bedarf nach einer Verordnung besteht, die Spielräume für restriktive Maßnahmen eröffnet. Die bisher gesammelten Erfahrungen eines offenen Marktes für öffentliche Aufträge haben sich bewährt und sollten deshalb unbedingt beibehalten werden. Gerade für deutsche Unternehmen, die einen großen Teil ihrer Waren und Dienstleistungen weltweit exportieren, sind offene Märkte von größter Bedeutung.

Quelle: Stellungnahme des DIHK vom 9. Mai 2016

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