Mit der Registrierungsphase für Auftraggeber rückt das bundesweite Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt seiner regulären Inbetriebnahme ein Stück näher. Derzeit können sich die und 30.000 Auftraggeber in Bund, Ländern und Kommunen, die in dem Register später Informationen abfragen sollen, eintragen. In der Datenbank werden von Unternehmen begangene Wirtschaftsdelikte erfasst – etwa Steuerhinterziehungen oder das Vorenthalten von Löhnen.
Auch wenn die offiziellen Registrierungsphasen für die kommunale Ebene beendet sind, ist es öffentlichen Auftraggebern weiter möglich, ihre Daten einzugeben. Auch die Beschaffer der Bundes- und Landeseben können das weiterhin tun. Das Register ist beim Bundeskartellamt angesiedelt.
Wenn die Mitteilungs- und Abfragefunktionen aktiviert worden sind, müssen Unternehmen mit Wirtschaftsdelikten damit rechnen, von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden. Sie können aber auf fehlerhafte Eintragungen aufmerksam machen oder in einem sogenannten Selbstreinigungsprozess eine vorzeitige Löschung der Eintragungen beantragen.