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Service, Nachrichten
11.11.2014, Sachsen

Die Vergabe im sächsischen Koalitionsvertrag

CDU und SPD haben am 10. November ihren Koalitionsvertrag unterzeichnet.

CDU und SPD haben zehn Wochen nach der Landtagswahl ihren Koalitionsvertrag unterzeichnet und nehmen nun die Regierungsarbeit auf. In dem Koalitionsvertrag ist auch die Vergabe ein zentrales Thema.

Aus vergaberechtlicher Sicht besonders bedeutsam ist die Absicht, ein modernes Vergabegesetz zu schaffen. Die Koalitionspartner wollen das Vergabegesetz bis spätestens 2017 überarbeiten und an die europarechtlichen Vorgaben anpassen. In diesem Zusammenhang sollen auch Maßnahmen zur Erhöhung der Tarifbindung sowie soziale und ökologische Kriterien für das neue Vergabegesetz geprüft werden.
Die Koalitionäre beabsichtigen zudem einen restriktiven Umgang mit Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP). Diese sollen nur für den Fall in Betracht gezogen werden, dass eine gesamtwirtschaftliche Betrachtung nachweist, dass die Leistung bei besserer Qualität kostengünstiger erbracht werden kann.

Mit Blick auf die Daseinsvorsorge in den ländlichen Räumen sollen kleinere Städte und Gemeinden ihre Entwicklung regional stärker miteinander vernetzen sowie ihre Angebote der Daseinsvorsorge untereinander abstimmen und gegebenenfalls stärker arbeitsteilig bereitstellen. Dazu will die Regierung interkommunale Kooperationsnetzwerke bei deren Aufbau, Verstetigung und Weiterentwicklung unterstützen.

Quelle: forum vergabe e.V., Monatsinfo 11/2014

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