Durchführungsverordnung in Brandenburg gilt
Am 20. Oktober trat die Brandenburgische Vergabegesetz-Durchführungsverordnung in Kraft, die eine Durchführung verschiedener Kontrollen erlaubt.
Mit der neuen Verordnung, die das Land Brandenburg Mitte Oktober veröffentlicht hat, wurden nun Regelungen für Kontrolldurchführungen in verschiedenen Bereichen der Vergabe festgelegt. Das betrifft etwa die Mindestlohnzahlung, den Datenschutz oder den Bereich der Verhängung von Auftragssperren. Auch das Verfahren zur Zulassung von anerkannten Präqualifizierungssystemen sowie die Sammlung von Eignungsnachweisen (ULV, PQ-VOL, PG Bau) werden hierin geregelt.
Zur neuen Vergabegesetz-Durchführungsverordnung gelangen Sie hier.