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Service, Nachrichten
05.02.2021, Brandenburg

Neuer Schritt auf dem Weg zu höherem Vergabemindestlohn

Der Vergabemindestlohn in Brandenburg hat sich leicht erhöht – und auch die geplante Steigerung auf 13 Euro macht Fortschritte.

Der Vergabemindestlohn in Brandenburg ist von 10,68 Euro auf 10,85 Euro gestiegen. Er erhöhte sich mit Jahresbeginn gemäß dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) um den Prozentsatz, um den der allgemeine Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz des Bundes steigt. Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge in dem Bundesland bemühen, sollten dies in ihren Angeboten berücksichtigen.

Schon vor mehr als einem Jahr hatte die Mehrheit im Potsdamer Landesparlament sogar eine Anhebung des Vergabemindestlohns auf 13 Euro beschlossen. Bislang gab es allerdings noch keine entsprechende Gesetzesnovelle. Nun aber hat das Kabinett einer Änderung des Vergabegesetzes zugestimmt. Damit geht die Umsetzung wieder in den Landtag, der die Neufassung beraten und beschließen muss.

Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) sagte dazu: „Mit der Änderung unseres Vergabegesetzes tragen wir Sorge dafür, dass der Wettbewerb um die Aufträge der öffentlichen Hand nicht zu Lasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben ausgetragen wird.“

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