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Service, Nachrichten
07.11.2016, Brandenburg

Neues BbgVergG

In Brandenburg ist die Novelle des hiesigen Vergabegesetzes in Kraft getreten.

Zum 1. Oktober 2016 trat die Novelle zum Brandenburgischen Vergabegesetz in Kraft. Die Aktualisierung des Gesetzes erstreckt sich vor allem auf die Erhöhung des Mindestlohn auf EUR 9,00 und auf die Überarbeitung der Vorgaben zur Sicherstellung der Zahlung des Mindestentgeltes sowie der Kontrollen.

Ab Inkrafttreten sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, über die einschlägigen Formblätter den erhöhten Mindestlohn zum Bestandteil der Vergabeunterlagen und damit auch zum Vertragsinhalt zu machen.

Unternehmer sind in laufenden Verträgen nur dann zur Zahlung des erhöhten Mindestentgelts an ihre Mitarbeiter verpflichtet, wenn ihre Verträge eine Lohngleitklausel enthalten. Mangels Lohngleitklausel ist in Altverträgen nach wie vor das bisherige Mindestentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen.

Insoweit ist zu beachten, dass das Mindestentgelt nach BbgVergG nicht, entgegen zum gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG, unmittelbar wirksam. Erhöht sich der MiLoG-Mindestlohn zum 1. Januar 2017, sind Unternehmer ohne Weiteres verpflichtet, ihren Mitarbeitern den höheren Lohn zu bezahlen. Eine Umlegung der erhöhten Kosten auf den Auftraggeber ist allerdings nur möglich, wenn der Vertrag eine entsprechende Preisgleitklausel enthält.

Die Durchführungsverordnung zum BBgVergG befindet sich derzeit in der Überarbeitung beim Ministerium für Wirtschaft und Energie. Eine schnellstmögliche Zurverfügungstellung ist aber geplant.

Die aktualisierten Formblätter sind ab sofort zu verwenden und auf den Internetseiten des Landes Brandenburg abrufbar.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Brandenburg

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