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Service, Nachrichten
26.10.2016, Deutschland

EEG 2017

Der Bundestag verabschiedete das EEG 2017, das am 1. Januar 2017 in Kraft tritt.

Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 49 vom 18. Oktober 2016 wurde das Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien veröffentlicht. Es tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (EEG 2014) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bereits eine grundlegende Weichenstellung vorgenommen, um die erneuerbaren Energien planbar und verlässlich auszubauen und sie fit für den Markt zu machen. Das EEG 2017 läutet nun die nächste Phase ein: Die Vergütungshöhe des erneuerbaren Stroms wird ab 2017 nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt.

Denn die erneuerbaren Energien sind nach Ansicht des BMWi erwachsen geworden – und fit genug, sich dem Wettbewerb zu stellen. Mit den Ausschreibungen soll kosteneffizient der kontinuierliche, kontrollierte Ausbau ermöglicht werden. Bei der Umstellung auf Wettbewerb stellt das BMWi sicher, dass die Akteursvielfalt – ein Markenzeichen der deutschen Energiewende – erhalten bleibt. Bürgerenergiegesellschaften werden erstmals im Gesetz definiert und können unter erleichterten Bedingungen an den Ausschreibungen teilnehmen. Außerdem sind kleine Anlagen von den Ausschreibungen ausgenommen.

Lesen Sie mehr zum EEG 2017 in unserem Vergabe24-Blog.

Das EEG 2017 kann auf den Internetseiten von buzer.de eingesehen werden.

Quelle: BMWi

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