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Service, Nachrichten
17.06.2019, Deutschland

Flaute beim Ausbau der Windenergie

Details der Ausschreibungsbestimmungen für den Ausbau der Windenergie haben dafür gesorgt, dass kaum neue Anlagen entstanden sind. Inzwischen wurden die Bestimmungen angepasst.

Ausschreibungen der Bundesnetzagentur für Windkraftanlagen sollen helfen, die erneuerbaren Energien wettbewerbsfähig zu machen. Doch nun zeigt sich: Gerade die Details dieser Ausschreibungsbestimmungen im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG, 2017) sorgten für eine Flaute beim Neubau.

In den ersten drei Monaten 2019 gingen lediglich 41 Windräder mit einer Leistung von 134 Megawatt an Land ans Netz, wie die Fachagentur Windenergie an Land mitteilte. Das waren fast 90 Prozent weniger als im gleichen Quartal des Vorjahres.

Ursache für den starken Rückgang sind unter anderem die Ausschreibungen und Zuschläge im Jahr 2017. In dem Jahr gingen mehr als 90 Prozent aller Förderzusagen an Bürger-Windprojekte, die emissionsrechtlich noch nicht genehmigt waren. Das EEG verpflichtet Bieter in § 36 grundsätzlich zur Vorlage von Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vor dem Gebotstermin. Allerdings machte der Gesetzgeber für Bürger-Energieprojekte eine Ausnahme, um die Vielfalt der Marktteilnehmer nicht zu gefährden. Die Folge: Viele dieser Bürger-Windprojekte, die einen Zuschlag erhalten haben, wurden bisher nicht gebaut und werden es voraussichtlich auch nicht, sollten die Genehmigungen nicht erteilt werden.

Korrektur der Ausschreibungsbestimmungen

Die Option für Bürger-Energiegesellschaften, an der Ausschreibung ohne Genehmigung teilnehmen zu können, ist laut Fachagentur Windenergie an Land seit dem Gebotstermin 1. Februar 2018 bis Mitte des Jahres 2020 außer Kraft gesetzt (§ 104 Abs. 8 EEG 2017). So hofft man, mehr genehmigte Projekte auch zügig realisieren zu können.

Für die Klimaziele der Bundesregierung, bis 2030 rund 65 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen zu decken, heißt das nichts Gutes. Denn zu diesen früheren Ausschreibungen, die nicht die erhoffte Dynamik entfaltet haben, kommt, dass ab 2020 viele ältere Windräder ihre Förderhöchstdauer erreicht haben. Oft sind sie dann nicht mehr wirtschaftlich – es ist davon auszugehen, dass die Betreiber sie abbauen.

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