Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Service, Nachrichten
29.06.2017, Deutschland

Marktstammdatenregister ab 1. Juli

Das Marktstammdatenregister (MaStR) wird ab Juli in seinem vollen Umfang von der Bundesnetzagentur in Betrieb genommen.

Neben Betreibern von Anlagen für erneuerbare Energien, Kraftwärmekopplungsanlagen und konventionelle Kraftwerke müssen sich auch Bilanzkreisverantwortliche, Messstellenbetreiber, Netzbetreiber, Stromlieferanten, Transportkunden und Betreiber von Marktplätzen registrieren.

Im April 2017 wurde die Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten (Marktstammdatenregisterverordnung – MaStRV) im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Verordnung tritt zum 1. Juli 2017 in Kraft. Mit dem neuen Marktstammdatenregister (MaStr) sollen viele behördliche Meldepflichten zukünftig durch die zentrale Registrierung vereinheitlicht, vereinfacht oder ganz abgeschafft werden. Das Marktstammdatenregister startet zum 1. Juli und erfasst sämtliche Erzeugungsanlagen in Deutschland – sowohl Strom als auch Gas und deren Betreiber. Verantwortlich für das Register ist die Bundesnetzagentur.

Das Anlagenregister für Erneuerbare-Energie-Anlagen, die ab August 2014 in Betrieb gegangen sind, sowie das Photovoltaik-Meldeportal, bei dem Betreiber ihre Solaranlagen melden müssen, sollen in dem neuen Register aufgehen. Die Registrierung von geförderten Anlagen (nach Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bzw. Kraftwärmekopplungsgesetz (KWKG)) wird Voraussetzung dafür, dass Marktprämien, Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie Zuschlagzahlungen und sonstige finanzielle Förderungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gezahlt werden.

Weitere Informationen zum Aufbau des Registers und zum Login gibt es auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

Die Marktstammdatenregisterverordnung finden Sie hier.

Quelle: IHK Region Stuttgart

Zurück
Ähnliche Nachrichten