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Service, Nachrichten
08.07.2016, Deutschland

EEG-Novelle kommt

Bundesrat und Bundestag beschlossen heute den Umbau des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Der Weg für die Ökostromreform ist frei. Nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat den Umbau des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Eine Zustimmung der Länderkammer war zwar nicht erforderlich, sie hätte das Gesetz der schwarz-roten Koalition aber durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses blockieren können. Von 2017 an müssen sich Anbieter in Ausschreibungen durchsetzen, um den Zuschlag für neue Ökostrom-Anlagen zu bekommen. Bislang gibt es für 20 Jahre garantierte feste Vergütungen.

Biomasse-Förderung muss eingeschränkt werden

Vor Beginn der Debatte hatte die Opposition in einer Geschäftsordnungsdebatte versucht, den Punkt von der Tagesordnung absetzen zu lassen, weil die Beratungszeit für das Änderungspaket der Koalition nicht ausgereicht habe. Die Koalitionsfraktionen lehnten dies jedoch ab. In der Debatte hob Johann Saathoff (SPD) hervor, der Ausbau der erneuerbaren Energien und des Netzes müsse miteinander in Einklang gebracht werden. Das Instrument für die Synchronisation sei die Ausschreibung.

Eva Bulling-Schröter (Die Linke) warf der Koalition vor, das Gesetz durchzupeitschen. Die Rechte der Opposition würden „mit den Füßen getreten“. Durch die Novelle werde das EEG kaputt gemacht, und kleine Bieter würden an die Wand gedrängt.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) erklärte, schon bei der EEG-Novelle 2014 habe die Opposition vom Ausbremsen der Energiewende gesprochen: „Das Ergebnis war, dass wir von 2014 bis heute die größte Steigerung der erneuerbaren Energien seit Bestehen des Gesetzes haben.“ Die Förderung der Biomasse müsse eingeschränkt werden, weil die Erzeugung dieser Energie zu teuer geworden sei.
Nach dem Beschluss des Bundestages muss der Bau neuer Windkraft-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen ausgeschrieben werden, damit „die Zahlungen, die die erneuerbaren Energien für den Betrieb ihrer Anlagen benötigen, wettbewerblich ermittelt werden“ können. Der Ausbaukorridor solle eingehalten werden.

Volumina der Ausschreibungen

Zu den Ausschreibungsvolumina legt der Gesetzentwurf fest: Für Photovoltaikanlagen sollen pro Jahr 600 Megawatt ausgeschrieben werden, wobei kleine Anlagen (bis 750 Kilowatt) nicht einbezogen werden. Bei der Windenergie an Land betragen die Ausschreibungsmengen von 2017 bis 2019 2.800 Megawatt und steigen danach auf 2.900 Megawatt.

Für Windenergieanlagen auf See sollen ebenfalls Ausschreibungen eingeführt werden. Geplant sind jährliche Ausschreibungen für jeweils 730 Megawatt in den Jahren 2021 bis 2030. Für Biomasseanlagen ab einer installierten Leistung von mehr als 150 Kilowatt werden ebenfalls Ausschreibungen eingeführt. Für Wasserkraft und Geothermie sind keine Ausschreibungen vorgesehen.

Mehr zum Thema EEG lesen Sie in unserem Blog.

Quelle: dpa; Deutscher Bundestag (hle/08.07.2016)

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