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Service, Nachrichten
23.01.2017, Deutschland

Endfassung UVgO

Das BMWi veröffentlichte letzte Woche seine Endfassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).

Zudem erfolgte die Übermittlung des Textes an den Bundesanzeiger mit der Bitte um Bekanntmachung. Dies ist geplant für Ende Januar bzw. Anfang Februar. Des Weiteren weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) darauf hin, dass die UVgO erst in Kraft tritt, wenn sie durch einen Anwendungsbefehl in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften der Bundeshaushaltsordnung bzw. der jeweiligen Landeshaushaltsordnung/Landesvergabegesetz in den einzelnen Bundesländern in Kraft gesetzt wird. Die Vorbereitung für das Inkrafttreten beim Bund laufen bereits und sollen im Frühjahr 2017 abgeschlossen sein.

Die Endfassung der UVgO kann auf den Internetseiten des BMWi eingesehen werden.

Quelle: BMWi sowie Vergabeblog.de vom 17/01/2017, Nr. 28757

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