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13.02.2018, Deutschland

Erhalt der VOB – ja oder nein?

Im vorliegenden noch zu beschließenden Koalitionsvertrag wird von der Überlegung einer einheitlichen Vergabeverordnung gesprochen.

Im Koalitionsvertrag, veröffentlicht am 7. Februar 2018, findet sich unter Punkt VI „Bürokratieabbau“ folgender Passus:

„Die öffentliche Beschaffung ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Öffentliche Aufträge müssen mittelstandsfreundlich ausgeschrieben werden. Zur weiteren Vereinheitlichung des Vergaberechts prüfen wir die Zusammenführung von Verfahrensregeln für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen einerseits und von Bauleistungen andererseits in einer einheitlichen Vergabeverordnung.“

Das sorgt derzeit für Zündstoff beim Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). „Wir können uns nicht ernsthaft vorstellen, dass die neue Bundesregierung die von den fachkundigen Vergabeausschüssen erarbeiteten Vergaberegelungen durch eine Vergabeverordnung ersetzen möchte. Die in dem entsprechenden Papier der Koalitionsarbeitsgruppen enthaltene Formulierung lässt Schlimmstes befürchten.“, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB.

Manch eine Vergabestelle und auch mancher Bieter würde sich jedoch eine einheitliche Vergabeverordnung in der Unterschwelle wünschen. Ob damit auch gemeint ist, dass, wie der ZDB glaubt, das „Wirtschaftsministerium zukünftig sämtliche technische Normen regeln und in ein Gesamtwerk übernehmen möchte“, ist eher unwahrscheinlich. Bislang steht wohl nur der kleinste Teil der VOB, die VOB/A, zur Disposition. Es ist davon auszugehen, dass VOB/B und VOB/C in ihrer Form erhalten bleiben. Und vorerst soll auch nur geprüft werden, ob eine Vereinheitlichung zwischen UVgO und VOB/A Sinn macht.Es ist also noch nichts entschieden.

Quelle: ZDB, Koalitionsvertrag 7.2.2018

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