Am 23. Oktober 2025 wurden die aktualisierten Schwellenwerte für europaweite Vergabeverfahren im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie gelten ab dem 01.01.2026 für die nächsten 2 Jahre und sind für öffentliche Aufträge, die ab dem 01.01.2026 bekannt gemacht werden, anzuwenden.
EU-Schwellenwerte ab Januar 2026:
- für Bauleistungen: 5.404.000 Euro (bisher 5.538.000 Euro)
- für Liefer- und Dienstleistungen (obere und oberste Bundesbehörden) : 140.000 Euro (bisher 143.000 EUR)
- für Liefer- und Dienstleistungen (alle übrigen öffentlichen Auftraggeber): 216.000 Euro (bisher 221.000 Euro)
- für Liefer- und Dienstleistungen von Sektorenauftraggebern: 432.000 Euro (bisher 443.000 Euro)
Die Schwellenwerte für soziale und besondere Dienstleistungen bleiben unverändert.
Die Verordnungen sind in allen Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat.
Quellen:
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/2151 der Kommission vom 22. Oktober 2025 zur Änderung der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Konzessionen für die Jahre 2026-2027
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152 der Kommission vom 22. Oktober 2025 zur Änderung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für öffentliche Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe für die Jahre 2026-2027
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/2150 der Kommission vom 22. Oktober 2025 zur Änderung der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe für die Jahre 2026-2027

