Im Sommer haben die EU und Neuseeland die Verhandlungen für ein Handelsabkommen abgeschlossen. Damit stehen die Grundsätze der Übereinkunft fest. Einer davon: Für europäische Unternehmen sollen sich auch bei öffentlichen Aufträgen in Neuseeland die Bedingungen verbessern.
Für Unternehmen aus EU-Mitgliedsstaaten soll demnach ein besserer Zugang zu Ausschreibungen für Waren-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie Baukonzessionen in Neuseeland gewährleistet werden. Bisher gibt es keine rechtliche Garantie dafür, dass die EU in diesem Bereich gleichberechtigt mit einheimischen Lieferanten und Dienstleistern tätig werden kann.
Darüber hinaus wollen die Vertragsparteien den Ausschreibungsprozess transparenter gestalten. Für beide Seiten soll es Verfahrensstandard werden, dass im Prinzip die gesamte Auftragsvergabe auf einem einzigen Portal abgewickelt werden kann – inklusive der Möglichkeit, sein Angebot elektronisch einzureichen.
Das ausgehandelte Abkommen durchläuft derzeit den politischen Prozess. Mit einem Inkrafttreten wird nach Angaben aus dem Büro des Europaabgeordneten Daniel Caspary (CDU, Mitglied im Ausschuss für internationalen Handel – INTA) Anfang 2024 gerechnet.