Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat sich mit dem Richtlinienentwurf der EU für einen europäischen Mindestlohn auseinandergesetzt. Er geht davon aus, dass ein entsprechender Standard in der EU die Wettbewerbsfähigkeit stärken würde. Sie würde dann nicht mehr über Dumpinglöhne definiert, sondern über Qualität, Service und Produktvielfalt.
Neben vielen anderen Fragen setzen sich die Gewerkschafter auch mit Artikel 9 des Entwurfs auseinander. Er betrifft das öffentliche Auftragswesen. Dort sollten offenbar keine neuen Verpflichtungen geschaffen werden. Der Artikel verweist zwar auf die konkreten arbeitsrechtlichen Bestimmungen und mahnt deren Umsetzung an. Der DGB wünscht sich hier darüber hinaus aber noch Verweise auf das Recht auf Kollektivverhandlungen und das Recht, sich zu organisieren.
Richtschnur Medianlohn
Um angemessene Löhne in den Mitgliedsländern sicherzustellen, könnte die Richtschnur sein, dass Geringverdiener überall in der EU mindestens 50 Prozent des Durchschnittslohns oder 60 Prozent des sogenannten Medianlohns im eigenen Land bekommen.
Auch das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat den Richtlinienentwurf in einem Policy-Papier analysiert.