Finanzielle Förderung für Klimaschutz
Um Klimaschutzpotentiale zu realisieren, wurde eine Kommunalrichtlinie ausgegeben. Begleitet wird diese Richtlinie durch ein Förderprogramm.
In Kommunen besteht erhebliches Potential, Treibhausgasemissionen zu senken. Aus diesem Grund hat sich der Bund dazu entschlossen, eine Kommunalrichtlinie auszugeben, die von einem Förderprogramm in Form finanzieller Unterstützung begleitet wird.
Wesentliche Inhalte der Richtlinie sind die Förderung des Klimaschutzmanagements und der Energiesparmodelle. Diesbezüglich wurde eine Stelle für Klimaschutzmanagement eingerichtet, die Informations-, Schulungs- und Vernetzungsaktivitäten sowie fachliche Zuarbeit und Beratung anbietet. Bei der Realisierung von Energiesparpotentialen wird der Fokus auf Modelle in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sporthallen und Schwimmhallen gelegt. Die Besonderheit: Die Einrichtungen werden finanziell an den eingesparten Energiekosten beteiligt. Für diese Beteiligung soll es verschiedene Formen, etwa Prämien-, Budgetierungs- oder Aktivierungssysteme, geben.
Zusätzlich zu diesen Maßnahmen wird auch der Einbau von umweltschonenden Techniken bei der Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtungsanlagen gefördert. Direktes Ziel der Maßnahmen ist es, einen unmittelbaren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Zum Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz gelangen Sie hier.
Die Broschüre „Das Klima schützen, Kommunen fördern“ kann hier heruntergeladen werden.
Quelle:
Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung