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Service, Nachrichten
16.07.2015, Deutschland

Gemeindewirtschaftsrecht auf dem Prüfstand

Der BDI analysierte, ob die Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb zwischen Staat und Privatwirtschaft noch vorliegen.

Die Wirtschaftstätigkeit von Kommunen wird durch das Gemeindewirtschaftsrecht der Bundesländer geregelt. Städte und Gemeinden entfalten seit geraumer Zeit wieder zunehmend wirtschaftliche Aktivitäten, insbesondere in den Bereichen der Energieversorgung, der Abfallentsorgung und der Wasserwirtschaft, aber auch in zahlreichen weiteren Branchen, die über den Kernbereich der sogenannten Daseinsvorsorge weit hinausreichen. Zudem verstärkt sich der Trend zur Rekommunalisierung bereits privatisierter Leistungen.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) hat dies zum Anlass genommen, die Vorschriften der 16 Bundesländer im Gemeindewirtschaftsrecht mit der 82-seitigen Broschüre „Wettbewerbsbarometer: Gemeindewirtschaftsrecht – Eine vergleichende Analyse der Gemeindeordnungen“ auf den Prüfstand zu stellen und zu untersuchen, inwieweit die Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb zwischen Staat und Privatwirtschaft noch vorliegen.

Fazit des BDI: Seiner Aufgabe, der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen Grenzen zu ziehen, wird das Gemeindewirtschaftsrecht in vielen Fällen nicht mehr gerecht. Die gesetzlichen Grundlagen sind in den 16 Bundesländern inzwischen so weit auseinander „gedriftet“, dass eine Harmonisierung heute mehr denn je geboten ist. Den Kommunen werden vielfach mit Hilfe der Ländergesetze gewinnträchtige Bereiche zugesichert, ohne dass Fragen nach Effizienz und Wirtschaftlichkeit gestellt werden und ohne dass die Privatwirtschaft eine Chance hätte, ihre Leistungen im Wettbewerb anzubieten.

Quelle: Monatsinfo 7/2015 von forum vergabe e.V.

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