Das Umweltbundesamt (UBA) hat sich mit der Umweltfreundlichkeit von Cloud Computing befasst – und ist dabei auch auf die Frage der Beschaffung eingegangen. In seinem Projekt Green Cloud Computing (GCC) widmete sich das UBA Kennzahlen zur Bewertung von Rechenzentren und entwickelte schließlich die sogenannte GCC-Methodik. Kennzahlen sind etwa der CO2-Fußabdruck oder der Rohstoffverbrauch pro Service-Einheit.
Exemplarisch zeigte sich, dass die Methode geeignet ist, Umweltwirkungen für einzelne Cloud-Dienstleistungen zu benennen. Ein Fallbeispiel: Eine einstündige Teilnahme an einer Videokonferenz mit einem Notebook verursacht Treibhausgasemissionen von 55 Gramm CO₂(eq) und damit etwa so viel wie eine Autofahrt von 260 Metern.
Nach Einschätzung des UBA kann die GCC-Methode auch als Kriterium für die umweltfreundliche Beschaffung von Cloud-Services eingesetzt werden. Eine „richtungssichere Berechnung der Umweltwirkungen“ sei möglich, Rechenzentren oder Anbieter seien damit unterscheidbar. Es wies jedoch darauf hin, dass es bislang nur Beispielberechnungen gebe und die praktische Erprobung noch ausgeweitet werden müsse.