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Service, Nachrichten
20.08.2021, Deutschland

Handreichung zum Leistungswettbewerb bei Architekturleistungen

Ein Leitfaden der Bundesarchitektenkammer soll Vergabestellen helfen, Architektur- und Planungsaufträge nach den Prinzipien des Leistungswettbewerbs auszuschreiben.

Weil sie im Vorfeld nicht eindeutig beschrieben werden können, sollten Architekturleistungen immer im Leistungswettbewerb vergeben werden – das ist eine zentrale Forderung der Bundesarchitektenkammer (BAK). Ihr Praxisleitfaden zur „Vergabe von Planungsleistungen unter dem VgV-Schwellenwert“ soll öffentlichen Auftraggebern bei der Umsetzung des Leistungswettbewerbs Hilfestellung geben. Dabei ist besonders die Qualität der angebotenen Lösung das maßgebende Zuschlagskriterium, nicht der Preis.

Die BAK empfiehlt in ihrer Handreichung, den Schwerpunkt bei der Gewichtung der Zuschlagskriterien auf die Architekturleistung zu legen. Das könne zum Beispiel die Bewertung von Lösungsskizzen oder von bereits umgesetzten Referenzprojekten sein. Wesentliches Zuschlagskriterium sei alternativ auch die Projektorganisation.

Der Preiswettbewerb darf nach Ansicht der Kammer nur mit maximal 20 Prozent gewichtet werden. Dabei sollte die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) auch nach der Neufassung die Grundlage zur Ermittlung des Architektenhonorars sein. Es gebe einschlägige Bewertungstabellen, um die angemessene Honorarzone zu ermitteln.

Quelle:

dpa
Bundesarchitektenkammer
Vergabeblog

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