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Service, Nachrichten
09.08.2023, Deutschland

Kabinett beschließt Änderung am Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz

Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz soll novelliert werden. Kommt die geplante Änderung, gilt bestimmter Sprit aus fossilen oder kritischen biogenen Quellen nicht mehr als klimafreundlich.

Öffentliche Beschaffer sollten sich auf Neuerungen im Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG) einstellen: Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass synthetische paraffinische Kraftstoffe aus fossilen Quellen künftig nicht mehr als sauber und klimafreundlich angerechnet werden können, um die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeschaffungsziele zu erreichen.

Es handelt sich dabei um Sprit, der synthetisch – etwa aus Erdgas – oder biogen hergestellt werden kann. Rohstoff für letzteres wäre zum Beispiel Altspeiseöl. Die Ampel-Koalition will durch ihre Änderungen zum einen die Nutzung dieser Kraftstoffe in Reinform ermöglichen. Zum anderen soll auch ausgeschlossen werden, dass unbeabsichtigt kritische biogene Rohstoffe wie etwa Palmöl gefördert werden. Parallel will die Regierung die Bundesimmissionsschutzverordnung angleichen. Es ist geplant, dass beide Gesetzgebungsverfahren im November abgeschlossen sind.

Schon bald steht eine weitere Änderung des SaubFahrzeugBeschG an: Ab 2030 sollen nur noch bilanziell emissionsfreie Fahrzeuge, insbesondere Nahverkehrsbusse, von der öffentlichen Hand beschafft werden dürfen.

Quellen

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