Landeseigenes Korruptionsregistergesetz
In Bremen ist Ende letzten Jahres das „Gesetz zur Änderung des Bremischen Korruptionsregistergesetzes“ in Kraft getreten.
Einziger Bestandteil der Änderung ist die Verlängerung der der Befristung des bestehenden Bremischen Gesetzes zur Errichtung und Führung eines Korruptionsregisters (BremKorG) bis zum 31.12.2016. Hintergrund war die Empfehlung seitens des Senats an die Bürgerschaft, um in der verbleibenden Zeit mögliche Gesetzesänderungen weiter diskutieren zu können. Inhalt der Diskussion soll vor allem der Reformbedarf des BremKorG sein. Eine grundlegende Debatte über die erforderlichen Änderungen soll im Laufe des Jahres 2016 erfolgen.
Quelle: Monatsinfo 6/2016 von forum vergabe e.V.