In den von der Flut betroffenen Gebieten in Rheinland-Pfalz muss die zerstörte Infrastruktur wieder aufgebaut werden. Damit das schnell geschehen kann, hat das Land für bestimmte Kommunen das Haushaltsvergaberecht bis zum Jahresende außer Kraft gesetzt. Die dortigen Verwaltungschefs könnten Bauunternehmer, Landwirte oder andere Helfer auch mündlich beauftragen, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Die Regelung gilt für die Landkreise Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und den Eifelkreis Bitburg-Prüm sowie für die kreisfreie Stadt Trier. Hier müssen unterhalb der EU-Schwellenwerte keine förmlichen Vergabeverfahren durchgeführt werden – sofern es sich um Beschaffungen handelt, die zur Bewältigung der Flutkatastrophe beitragen.
Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist es laut Wirtschaftsministerium denkbar, dass sich Angebote formlos und ohne Beachtung von Fristen einholen lassen – unter Umständen reicht sogar das Angebot eines Unternehmens. Diese Erleichterungen können unter dem Aspekt der Dringlichkeit greifen, sind aber mit zunehmendem zeitlichem Abstand zur Flut möglicherweise schwierig zu begründen.