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Mehr Geld für Beschäftigte im Bauhauptgewerbe

Im Bauhauptgewerbe haben sich die Tarifparteien auf einen neuen Branchenmindestlohn geeinigt. Er soll rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres ausgezahlt werden und für zwölf Monate gelten. Bei ihren Angeboten sollten Bieter an die neuen Sätze denken. Auf diese hatten sich die beteiligten Parteien bereits Ende 2020 geeinigt.

Inzwischen stimmten die Gremien des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) dem Verhandlungsergebnis zu.

Verschiedene Mindestlöhne

Im Bausektor gibt es verschiedene Mindestlöhne, die jeweils um 30 Cent pro Stunde steigen. Der Mindestlohn 1 für Helfertätigkeiten am Bau erhöht sich von 12,55 auf 12,85 Euro – in Ost und West gleichermaßen. Der Mindestlohn 2 gilt nur in Westdeutschland und Berlin für „überwiegend fachlich begrenzte Tätigkeiten“. Er beträgt nun 15,70 statt 15,40 Euro (West) beziehungsweise 15,55 statt 15,25 Euro (Berlin).

„Damit leisten die Tarifvertragsparteien am Bau einen wichtigen Beitrag für armutsfeste Löhne und zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Lohndumping“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern.

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