Mindestlohn in Brandenburg
Bei öffentlichen Aufträgen muss in Brandenburg künftig ein Mindestlohn von 8,50 Euro gezahlt werden
Der Potsdamer Landtag beschloss heute eine entsprechende Änderung des Vergabegesetzes, in dem seit 2012 ein Mindestlohn von 8 Euro festgelegt war. Die Kommunen hatten sich wegen der erwarteten Mehrkosten vehement gegen die Erhöhung gestemmt. Die Linken-Abgeordnete Margitta Mächtig verwies aber darauf, dass die zuständige Kommission die Anhebung empfohlen hatte.
Der CDU-Wirtschaftsexperte Dierk Homeyer warf den Regierungsfraktionen „Arroganz der Macht“ vor. Wegen der Mehrkosten für die Kommunen lehnten CDU und FDP die Erhöhung ab. Die FDP erklärte dazu, für die Festlegung von Löhnen seien ausschließlich die Tarifpartner zuständig.
Quelle: dpa